Das Konkordat
Staatskirchenverträge mit der römisch-katholischen Kirche, genauer: mit dem ‚Heiligen Stuhl‘, heißen Konkordate (lateinisch concordatum: Vereinbarung, Vertrag). Nach strengem römischem Sprachgebrauch schließt der Papst ein Konkordat nur mit einem katholischen Staatsoberhaupt, während die Verträge mit nicht-katholischen Regierungen Konventionen heißen.
Staatskirchenverträge mit nicht-katholischen Religionsgemeinschaften, insbesondere mit evangelischen Kirchen, bezeichnet man als Kirchenverträge.
Der vollständige Wortlaut des österreichischen Konkordats:konkordat