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Das Konkordat

Staatskirchenverträge mit der römisch-katholischen Kirche, genauer: mit dem ‚Heiligen Stuhl‘, heißen Konkordate (lateinisch concordatum: Vereinbarung, Vertrag). Nach strengem römischem Sprachgebrauch schließt der Papst ein Konkordat nur mit einem katholischen Staatsoberhaupt, während die Verträge mit nicht-katholischen Regierungen Konventionen heißen.

Staatskirchenverträge mit nicht-katholischen Religionsgemeinschaften, insbesondere mit evangelischen Kirchen, bezeichnet man  als Kirchenverträge.

Der vollständige Wortlaut des österreichischen Konkordats:konkordat