Skip to content

Gesellschaftliche Auswirkungen

Welchen Einfluss hat die Kirche auf die Gesellschaft?

Diese für uns alle nicht unwesentliche Frage möchten wir hier erörtern und aufzeigen, wo überall die Kirche eine Rolle in unserer Gesellschaft spielt/gespielt hat.

Wie z.B. das Kondom-Verbot

Lt. Meinung der Theologie-Professorin Uta Ranke-Heinemann ein ‚jahrzehntelanges Verbrechen in der päpstlichen Form von tödlicher Irreführung der Menschheit‘.
Und zum Papst Benedikt XVI: ‚Es kann nur darum gehen, ob er sein oberstes Lehramt weiterhin dazu missbraucht, die Menschheit in die Irre zu leiten und sich in Dinge einzumischen, die nicht Sache der Junggesellen sein können: nämlich Eheverkehrsfragen.‘ Auch bei ihm sind weiterhin alle Hirten Männer und alle Frauen Schafe.
Quelle: Interview vom Standard vom 24.4.2006
Artikel download (pdf)

Vor 40 Jahren verbot Papst Paul VI. Verhütungsmittel

Den Gläubigen wird der Gebrauch „künstlicher“ empfängnisverhütender Mittel in der ‚Enzyklika Humanae vitae‘ untersagt, verurteilt wird „jede Handlung, die entweder vor, während oder nach dem Geschlechtsakt eigens dazu dienen soll, die Fortpflanzung zu verhindern – ob als Zweck oder als Mittel.
Die Geistlichen wenden sich gegen die biblisch nicht begründete Unterscheidung zwischen dem „Hauptzweck“ der Ehe (Fortpflanzung) und den Nebenzwecken (Liebe und Gemeinschaft der Partner)
Dem Konzilstheologen Hans Küng fiel es „wie Schuppen von den Augen“: Es geht nicht „um die Pille“, sondern um das Prestige des Papstes: um die „Kontinuität, Autorität, Unfehlbarkeit“, um die nach römischer Lehre vom Heiligen Geist garantierte Irrtumslosigkeit seines eigenen Lehramtes“.
Papst Johannes Paul II. bekräftigt drei Wochen nach seiner Wahl im Oktober 1978 im „Osservatore Romano“ die „Wahrheit der Enzyklika Humanae vitae“:
Was die Kirche über Empfängnisverhütung lehrt, ist kein Gegenstand, der von den Theologen frei diskutiert werden kann. Sein Nachfolger Benedikt XVI. tut es ihm gleich.
Quelle: welt.de
Artikel download (pdf)

Die ‚Humanae vitae‘

umgangssprachlich auch als „Pillenenzyklika“ bezeichnet, ist die siebte und letzte Enzyklika des Papstes Paul VI. und wurde am 25. Juli 1968 veröffentlicht. Sie trägt den inoffiziellen Untertitel Über die rechte Ordnung der Weitergabe des menschlichen Lebens.
Quelle: wiki

Das Relikt „gesunde Watschen“

Kann eine Ohrfeige „hilfreich“ sein, wie es der Feldkircher Bischof Elmar Fischer ausdrückte?
Eigentlich sei er ja gegen Gewalt in der Erziehung, sagte der Feldkircher Bischof Elmar Fischer, aber im Einzelfall könne eine Ohrfeige schon „hilfreich“ sein – und löste damit eine neue Debatte über die „gesunde Watschen“ als pädagogisches Mittel aus. Eine Debatte, die vom Gesetz her seit mehr als 20 Jahren erledigt ist – denn seit 1989 gilt das absolute Gewaltverbot in der Erziehung. Doch nach wie vor finden sich die Verteidiger, denen „ab und zu die Hand ausrutscht“, oder selbst Geohrfeigte, die meinen, dass es ihnen „ja nicht geschadet“ habe.
„Natürlich hat es ihnen geschadet“, antwortet Christian Vielhaber, Präsident des Österreichischen Kinderschutzbundes, auf derartige Meldungen, „sonst könnten sie doch nie einen Gewaltakt gegen einen Schwächeren als positive Maßnahme sehen“. Ein Gewaltakt sei eine Ohrfeige auf jeden Fall – und erzieherisch nicht einmal zielführend: „Die Reaktion des Kindes beruht ja nicht auf dem Verständnis, was es falsch gemacht hat, sondern nur darauf, keine weitere Ohrfeige zu bekommen.“ Ein Problem sieht Vielhaber darin, dass viele gar nicht wissen, dass jegliche Gewalt in der Erziehung verboten ist. Gerade die immer wieder auftauchenden Rechtfertigungen würden aufzeigen, wie wenig von dem mehr als 20 Jahre alten Gesetz erst in die Köpfe der Menschen gefunden hat.

Glaubt man der Statistik, fällt der Befund allerdings bei weitem nicht so negativ aus: Aus einer aktuellen Untersuchung des Familienministeriums zu Gewalt in der Familie geht hervor, dass der Anteil der Eltern, die in der Erziehung leichte körperliche Gewalt anwenden, deutlich gesunken ist. Gaben 1991 noch 30,5 Prozent der Mütter und 17 Prozent der Väter an, dass sie häufig mit Ohrfeigen und Klapsen arbeiten, so waren es 2008 nur mehr vier bzw. zwei Prozent. Zugleich stieg auch der Anteil der Eltern, die nie zu Prügelstrafen greifen, deutlich an.

Sensibilisierung. Das Bewusstsein, dass Gewalt in der modernen Erziehung keinen Platz mehr hat, scheint sich also doch in den Köpfen der Menschen eingenistet zu haben. „Zwischen den 60er- und 70er-Jahren gab es enorm viele öffentlichen Diskussionen“, sagt Olaf Kapella, der maßgeblich an der Gewaltstudie beteiligt war. Gleichzeitig habe aber auch das gesetzliche Gewaltverbot viel zur Sensibilisierung beigetragen, wie ein Ländervergleich in der Studie zeigt: „In Ländern, wo es ein solches gibt, ist die Einstellung der Menschen gegen Gewalt in der Erziehung viel eindeutiger.“ Vorreiter und Vorbild ist dabei Schweden – das Land verankerte schon 1979 als erster Staat das Recht auf gewaltfreie Erziehung in einem Gesetz. Das und die Öffentlichkeitsarbeit, die die Schädlichkeit von Körperstrafen thematisiert, haben dafür gesorgt, dass Schweden im europäischen Vergleich in der familiären Erziehung am seltensten zu gewaltsamen Mitteln greift.

Nur 14 Prozent der Schweden geben an, zumindest gelegentlich „leichte Ohrfeigen“ zu verteilen – in Österreich liegt dieser Anteil zwar noch bei 50 Prozent, doch immerhin wird eine (zumindest möglichst) gewaltfreie Erziehung auch hier als ideales Leitbild betrachtet. Das lässt den Schluss zu, dass die meisten Eltern über die Schädlichkeit von Gewalt Bescheid wissen und sie nicht absichtlich als erzieherisches Mittel einsetzen.

Und doch, selbst den aufgeklärtesten Eltern passiert es gelegentlich, dass ihnen, wie es euphemistisch gesagt wird, „die Hand ausrutscht“. Oft sind solche Aktionen aber weniger erzieherische Maßnahmen als vielmehr Akte der Hilflosigkeit. Wenn zu viel auf einmal zusammenkommt – etwa eine Mutter früh in die Arbeit muss, und das Kind sich weigert, in den Kindergarten zu gehen. Oder ein Kind vor einer dringenden medizinischen Behandlung strampelt und schreit – und die verzweifelten Eltern sich nicht mehr anders zu helfen wissen. Solche Situationen der Überforderung kennen wohl alle Eltern aus eigener Erfahrung.

Autoritärer Akt. In einem solchen Fall ist vor allem eines wichtig: Dem Kind zu erklären, wie es dazu gekommen ist, warum man entnervt war, schließlich die Geduld verloren hat – und nicht die Züchtigung als autoritären Akt stehen zu lassen. Ein Kind erlebt Schläge als Demütigung – und die Eltern sollten daher klarstellen, dass der Schlag nicht gegen das Kind als Person gerichtet war, sondern eine überzogene Reaktion auf sein Verhalten. Eine solche Erklärung der Eltern, sagt Geraldine Kaindl-Hönig vom Institut für Erziehungshilfe, kann Kindern helfen, ihr Selbstwertgefühl wieder herzustellen und auch Verbote zu verstehen. Viele Eltern neigen in solchen Fällen dazu, ihre Kinder zu unterschätzen. „Man soll Kinder als würdige Partner sehen und die Erziehung nicht als autoritären Dressurakt“, meint die Expertin.

Eines ist klar: Dieser Weg der Erziehung ist ein aufwändiger, der viel Zeit braucht, bei dem Eltern auch nicht davor zurückschrecken sollten, Hilfe zu suchen. Einrichtungen wie das Institut für Erziehungshilfe bieten Betreuung für an. Ein erster Schritt ist schon mit dem Bewusstsein getan, dass man mit einer Ohrfeige eine Entgleisung begeht.

Einfach weggehen. Eine Entgleisung, die man sich gegenüber einem Erwachsenen wohl nie erlauben würde – selbst, wenn der sich daneben benimmt. Im besten Fall würde man es dann mit Argumenten versuchen – doch zuschlagen würden wohl nur die wenigsten. Bei Kindern dagegen, meint Kinderschützer Christian Vielhaber, sei Gewalt plötzlich eine Alternative. Sein Vorschlag, wenn ein Kind für Argumente nicht zugänglich ist: einfach aus dem Zimmer gehen. Wenn es sich beruhigt hat, wieder aufnahmefähig ist, das Gespräch suchen. Das funktioniere umso besser, je mehr Zeit man dem Kind in der Erziehung widmet und je weniger Konflikte mit Macht ausgetragen werden. „Wenn man mit Kindern besser umgeht“, meint der Experte, der selbst zweifacher Vater ist, „wird man belohnt.“
1974
Im Schulunterrichtsgesetz werden „körperliche Züchtigung, beleidigende Äußerungen und Kollektivstrafen“ verboten. Seit 1982 ist Züchtigung oder erhebliche wörtliche Beleidigung auch im Bereich des Arbeitslebens junger Menschen verboten.
1977
Das vormalige Züchtigungsrecht der Eltern wird beseitigt – zuvor waren sie noch berechtigt, „unsittliche, ungehorsame oder die häusliche Ordnung störende Kinder auf eine nicht übertriebene und ihrer Gesundheit unschädliche Art zu züchtigen“.
1989
Mit dem Kinderschaftsänderungsgesetz wird das absolute Gewaltverbot in der Erziehung eingeführt – „die Anwendung von Gewalt und die Zufügung körperlichen oder seelischen Leides sind unzulässig.“
(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 28.03.2010)

Quelle: diepresse.com
Artikel download [pdf]