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Sexualfeindlichkeit

Die Lust- und Sexualfeindlichkeit und den Sexualpessimismus hatte die Kirche von den griechischen, römischen und jüdischen Philosophen der Antike übernommen.
Dieser antiken Weltanschauung geistig folgend hielt die katholische Kirche  schließlich die Ehelosigkeit und damit verbunden die sexuelle Enthaltsamkeit für moralisch höher als die Ehe. Sexualität und Ehe wurden somit gleichgesetzt. Der außereheliche Geschlechtsverkehr war kirchlicherseits verboten.

So sah Augustinus († 430) in der Sexualität der Menschen eine Strafe Gottes für Adam und Evas Sünde im Paradies und vertrat die Auffassung, dass das Kind durch die bei jedem Zeugungsakt vorhandene Lust automatisch mit der Erbsünde befleckt würde.

Seiner Meinung nach unterschied sich die Ehe im Paradies grundsätzlich von der Ehe nach dem Sündenfall. Denn der Zweck der Paradiesehe war einzig und allein die Erzeugung von Nachkommen. Der notwendige Geschlechtsakt geschah dabei angeblich ohne Lustgefühl, da die Geschlechtsorgane im Paradies völlig dem Willen unterworfen waren.

Laut Augustinus konnte nur die Taufe die Menschen von der Erbsünde befreien.

Sexuelle Enthalsamkeit war das Gebot der Kirche über die Jahrhunderte, fast schon Jahrtausende und es mangelte nicht an obskuren und in erster Linie frauenfeindlichen Ratschlägen und Predigten an die meist analphabetische Bevölkerung. Mehr dazu: kleio.org

‚De delictis gravioribus‘ (lateinisch: über schwerere Verbrechen) heißt ein Schreiben, das am 18. Mai 2001 vom damaligen Kardinalpräfekt der Kongregation für die Glaubenslehre, Joseph Kardinal Ratzinger (mittlerweile Papst Bendikt XVI), verfasst und allen regierenden Bischöfen, Ordinarien, Hierarchen und Oberen der gesamten Katholischen Kirche zugesendet wurde, sowohl in der lateinischen als auch in den orientalischen Rituskirchen.
Mit diesem Brief wurden die Angesprochenen über neue Normen für schwerwiegendere Straftaten gegen den Glauben, die Heiligkeit der Sakramente und die Sitten informiert, was die gerichtliche Alleinzuständigkeit der Glaubenskongregation als eines Apostolischen Gerichtshofes betrifft.
Es war  die offizielle Information über die endgültige Ablösung und Aktualisierung der Vorschrift ‚Crimen sollicitationis‘ aus dem Jahre 1962, in welcher für sexuellen Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche, insbesondere vor, während oder nach der Beichte, höchste Geheimhaltung in bezug auf die absolute Wahrung des Beichtgeheimnisses von Mitgliedern des kirchlichen Tribunales, aber nicht seitens der Opfer und der Zeugen verlangt worden war.
Mehr: De_delictis_gravioribus