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Setzen Sie ein Zeichen am 30.4.2010

Gemeinsam gegen Missbrauch durch die Kirche – Tag des Kirchenaustritts

Das Gesetz zum Kirchenbeitrag wurde vor 71 Jahren am 1. Mai 1939 vom damaligen Reichsstatthalter in Österreich im Namen der Reichsregierung in Kraft gesetzt. Basierend auf diesem Gesetzes hilft der Staat den christlichen Kirchen auch heute noch die Beiträge einzuheben. Diese Vermischung  untergräbt nicht nur die offizielle Trennung von Kirche und Staat, sondern erlaubt es der Kirche auch unabhängig von den Bedürfnissen der Menschen zu agieren.

Wenn Sie durch persönliche Erlebnisse oder die aktuelle Diskussion über Missbräuche in der Kirche ein Zeichen setzen wollen und zu einer Änderung der Strukturen beitragen möchten, können Sie jederzeit aus der Kirche austreten. Anstatt eines vorgeschriebenen Beitrages können Sie allenfalls Spenden direkt an diejenigen Institutionen richten, die Sie gezielt unterstützen möchten.

Anlässlich des Jahrestages des Gesetzes von 1939 erklären wir den 30. April zum Jahrestag des Kirchenaustrittes. Setzen auch Sie ein Zeichen und erklären Sie an diesem Tag Ihren Austritt. Entweder schriftlich oder persönlich bei der jeweiligen Behörde.

Hier gehts zum Kirchenaustritt
„Für weitere rechtliche Fragen zum Thema „Kirchenaustritt“ können Sie auch einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin Ihrer Wahl, oder auch unseren Rechtsanwalt Mag. Georg Bürstmayr (1090 Wien, Hahngasse 25, tel.: 01/3192525) konsultieren. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine unentgeltliche telefonische Auskunft anbieten können.“

Formular-Kirchenaustritt [Word-Dokument]
Weitere Infos und Hilfestellung: www.kirchenaustritt.at